Background-image

Förderung

Es gibt ein Vielzahl von Förderungen, wir geben hier Hinweise auf die Wichtigsten.
Teilweise sind die Förderungen an bestimmten Voraussetzungen gebunden.
Vor dem Baubeginn sollten diese mit den Förderstellen (Land Tirol, Gemeinden, Communalkredit usw) genau abgeklärt werden und die Zusage zur Förderung vorliegen, sonst kann es negative Überaschungen geben! Es muss überprüft werden ob der Antragsteller und das geplante Vorhaben im Sinne der Förderung "förderungswürdig" ist!
Da bei dieser Überprüfung sehr persönliche Angaben über Gehalt, Besitz usw angegeben werden müssen, wendet man sich am Besten, mit den eingeholten Angeboten an seine Hausbank, die alles für die Einreichung vorbereitet.
Achtung bei den Angeboten: ALLES Einreichen nicht nur die Heizung allein.
Bei Umstieg auf Biomasse: Entsorgungskosten, Kosten Umbau Heizräume, Umbau Heizkörper, auch Eigenleistungen werden gefördert.... da helfen wir gern!

Förderungen für Kesseltausch: Öl-Brennwertkessel ersetzt alten Ölkessel
Prinzipiell gibt es für diese Sanierungsmassnahme keine Förderung vom Bund oder Land. Um diesen Nachteil auszugleichen hat die Mineralölindustrie Ihre eigene "Förderung". Im günstigsten Fall gibt es bis zu 5000,--€, für die meisten gibt es jedoch nur die Basisförderung von 2000,00 €.
Am Besten selbst hier (klick) informieren.

Landesförderungen Tirol für Solar-, Biomasseanlagen: 2 Varianten
Die neue Solar- oder Biomasseheizung für 0,00 €
Die Tiroler - Förderungsvariante Annuitätszuschuss macht es möglich, so kann jeder leicht und ohne finanzielle Belastung sofort auf eine Biomasseheizung umsteigen! 0,00 € Anzahlung, Laufzeit 10 oder 12 Jahre mit geringer Belastung!
Wer mehr als 2000 l Öl braucht für den gilt:
Er hat eine neue Heizung mit Garantie und die jährliche Gesamtbelastung (Abtrag für das Darlehen PLUS Kosten für Brennstoff) ist geringer als die Kosten für das Heizöl für die bestehende Ölheizung.

Wer keinen Kredit in Anspruch nehmen will, wählt die Variante:
Direktförderung Land Tirol für Biomasseheizung Auf die Gesamtinvestition zahlt das Land Tirol 2014 gegen Nachweis 25% als Direktförderung! Dasselbe gilt auch für thermische Solaranlagen!
Alle Informationen zu den Förderungen vom Land Tirol bekommt man am Besten direkt bei der Landesförderstelle,
oder hier (klick).

Bundesförderung Holzheizungen 2014
Eine Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung. Das Ausmaß der Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Investitionskostenzuschusses beträgt für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, 1.400 Euro. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2000) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800,00 € gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderpauschale von 500,00 €. Alle INFOS gibt es hier (klick).

Gemeindeförderungen:
Viele Gemeinden in Tirol unterstützen umweltfreundliche Heizungssysteme und Solaranlagen durch eigene Förderungen an ihre Bürger. Bitte die Gemeinde direkt ansprechen ob es Förderungen gibt!

Förderungen BIOMASSE für Landwirtschaftliche Betriebe
Wenn ein Landwirtschaftlicher Betrieb eine Heizungsanlage plant sollte er bezüglich Förderung unbedingt alle Informationen von der zuständigen Landwirtschaftskammer einholen! Da gibt es die besten Informationen!

Förderung Photovoltaikanlagen
Am 12. März. 2014, startete die Photovoltaik-Förderaktion des Klima- und Energiefonds. Bis 15. Dezember 2014 stehen 26,8 Millionen Euro zur Verfügung. Neu in diesem Jahr: Auch juristische Personen – also Betriebe, Vereine oder Institutionen – erhalten für Anlagen bis 5 kWp eine Förderung. Bislang war die Aktion auf Private beschränkt. Gleich bleibt das Einreichverfahren: Unter www.pv.klimafonds.gv.at können sich AntragstellerInnen rund um die Uhr bundesweit registrieren und innerhalb einer 12wöchigen Frist ihren Förderantrag stellen.
Hier (klick) ist das noch verfügbare Förderbudget rund um die Uhr ersichtlich. Sollte vor dem 15.12.2014 kein Förderbudget mehr vorhanden sein, wird die Einreichplattform geschlossen. Diese kann jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Hinweis für Förderungen generell:
Nahezu alle Förderungen speziell die von Bund Land und Gemeinden sind IMMER befristet. Meist für einen Zeitraum (bis 30.12. des Jahres) oder eben durch das Budget! Viel sind der Ansicht, dass sich die Förderungen so wie in den letzten Jahren, immer automatisch verlängern. Aufgrund der finanziellen Situation unser Landes kann sich das natürlich ändern. Wer wirklich plant einen Umbau vorzunehmen sollte einen Antrag frühzeitig stellen. Es blein nach dem Antrag ein Jahr Zeit die Massnahme durchzuführen - Die Förderung ist in jedem Fall sicher!

Rückruf-Service
Name
Telefon
IMPRESSUM